Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11678
VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508 (https://dejure.org/2021,11678)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03.05.2021 - B 7 E 21.508 (https://dejure.org/2021,11678)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - B 7 E 21.508 (https://dejure.org/2021,11678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a; VwGO § 123; VwGO § 43; VwGO § 47; 12.BayIfSMV § 12
    Statthaftigkeit einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. eines Antrags nach § 123 VwGO bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG bzw. des § 12 Abs. 1 der 12.BayIfSMV, Gleichbehandlung eines Schuhgeschäftes mit Ladengeschäften, die ...

  • rewis.io

    Statthaftigkeit einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. eines Antrags nach § 123 VwGO bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG bzw. des § 12 Abs. 1 der 12.BayIfSMV, Gleichbehandlung eines Schuhgeschäftes mit Ladengeschäften, die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388

    Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
    Sie begehrt vielmehr "nur" die Gleichstellung mit den dort genannten Ladengeschäften (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris).

    Allein der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris) die Erhebung einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO nicht grundsätzlich durch die Möglichkeit einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO ausgeschlossen sein soll, führt nicht zur Statthaftigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzantrags nach § 123 VwGO mit dem Ziel, im Wege einer vorläufigen Feststellung die Wirksamkeit einer Norm zu suspendieren (vgl. hierzu umfassend: BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
    Allein der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris) die Erhebung einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO nicht grundsätzlich durch die Möglichkeit einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO ausgeschlossen sein soll, führt nicht zur Statthaftigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzantrags nach § 123 VwGO mit dem Ziel, im Wege einer vorläufigen Feststellung die Wirksamkeit einer Norm zu suspendieren (vgl. hierzu umfassend: BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris).
  • OVG Bremen, 24.06.2020 - 2 PA 99/20
    Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
    Mangels streitigem Rechtsverhältnisses besteht somit auch kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. OVG Bremen, B.v. 24.6.2020 - 2 PA 99/20 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.540

    Schuhgeschäfte gehören zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
    Nach der Entscheidung des BayVGH vom 31.03.2021 (20 NE 21.540) war es der Antragstellerin lediglich erlaubt, in der Zeit vom 01. bis zum 10.04.20210 das Ladengeschäft für den Kundenverkehr zu öffnen.
  • BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund der Möglichkeit der

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
    Vorliegend trägt die Antragstellerin allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen vor, deren Beantwortung weder von der näheren Sachverhaltsermittlung, noch von der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des einfachen Rechts durch die Fachgerichte, sondern allein von der Auslegung und Anwendung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe abhängt (BVerfG, B.v. 16.7.2015 - 1 BvR 1014/13 - juris m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2021 - 5 L 623/21

    Keine zusätzlichen Beschränkungen für den Einzelhandel aus § 3a Abs.1 Satz 2 Nr.

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main habe mit Beschluss vom 16.03.2021 (5 L 623/21.F) die Zulässigkeit eines Antrags nach § 123 VwGO, in dem es um Verbote und Beschränkungen des Einzelhandels nach § 3a Abs. 1 der Hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung gegangen sei, ebenso begründet.
  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare, Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare, Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17

    Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ;

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
    Ein Anordnungsgrund setzt voraus, dass es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. SächsOVG, B.v. 22.9.2017 - 4 B 268/17 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21

    Corona; Bundesnotbremse; Wettannahmestelle

    100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren ggf. einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (BVerfG, Beschluss vom 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91- sowie Nichtannahmebeschluss vom 31.03.2020 - 1 BvR 712/20 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2017 - OVG 3 S 84.17 - a.A. wohl VG Bayreuth, Beschluss vom 03.05.2021 - B 7 E 21.508 -, alle in Juris).
  • VG Bayreuth, 05.04.2022 - B 7 E 22.319

    "Verkürzung" des Genesenenstatus durch § 2 Nr. 4 SchAusnahmV i.V.m. § 22a Abs. 2

    Ist - wie augenscheinlich im vorliegenden Eilverfahren - die Verfassungsmäßigkeit der formellen Bundesnorm des § 22a Abs. 2 IfSG die eigentliche Hauptfrage, so wandelt sich die Feststellungklage zu einer als inzidenten Normenkontrolle kaschierten prinzipalen Normenkontrolle, über die die Verwaltungsgerichtsbarkeit wiederum nur im Rahmen des § 47 VwGO - und damit nicht gegen förmliche Bundesgesetze - zur Entscheidung berufen ist (vgl. VG Bayreuth, B.v. 3.5.2021 - B 7 E 21.508 - juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht