Rechtsprechung
VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a; VwGO § 123; VwGO § 43; VwGO § 47; 12.BayIfSMV § 12
Statthaftigkeit einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. eines Antrags nach § 123 VwGO bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG bzw. des § 12 Abs. 1 der 12.BayIfSMV, Gleichbehandlung eines Schuhgeschäftes mit Ladengeschäften, die ... - rewis.io
Statthaftigkeit einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. eines Antrags nach § 123 VwGO bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG bzw. des § 12 Abs. 1 der 12.BayIfSMV, Gleichbehandlung eines Schuhgeschäftes mit Ladengeschäften, die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 18.06.2020 - 20 CE 20.1388
Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
Sie begehrt vielmehr "nur" die Gleichstellung mit den dort genannten Ladengeschäften (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris).Allein der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris) die Erhebung einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO nicht grundsätzlich durch die Möglichkeit einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO ausgeschlossen sein soll, führt nicht zur Statthaftigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzantrags nach § 123 VwGO mit dem Ziel, im Wege einer vorläufigen Feststellung die Wirksamkeit einer Norm zu suspendieren (vgl. hierzu umfassend: BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris).
- BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09
Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
Allein der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 8 C 19/09 - juris) die Erhebung einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO nicht grundsätzlich durch die Möglichkeit einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO ausgeschlossen sein soll, führt nicht zur Statthaftigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzantrags nach § 123 VwGO mit dem Ziel, im Wege einer vorläufigen Feststellung die Wirksamkeit einer Norm zu suspendieren (vgl. hierzu umfassend: BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 20 CE 20.1388 - juris). - OVG Bremen, 24.06.2020 - 2 PA 99/20
Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
Mangels streitigem Rechtsverhältnisses besteht somit auch kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. OVG Bremen, B.v. 24.6.2020 - 2 PA 99/20 - juris m.w.N.).
- VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.540
Schuhgeschäfte gehören zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
Nach der Entscheidung des BayVGH vom 31.03.2021 (20 NE 21.540) war es der Antragstellerin lediglich erlaubt, in der Zeit vom 01. bis zum 10.04.20210 das Ladengeschäft für den Kundenverkehr zu öffnen. - BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund der Möglichkeit der …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
Vorliegend trägt die Antragstellerin allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen vor, deren Beantwortung weder von der näheren Sachverhaltsermittlung, noch von der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des einfachen Rechts durch die Fachgerichte, sondern allein von der Auslegung und Anwendung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe abhängt (BVerfG, B.v. 16.7.2015 - 1 BvR 1014/13 - juris m.w.N.). - VG Frankfurt/Main, 16.03.2021 - 5 L 623/21
Keine zusätzlichen Beschränkungen für den Einzelhandel aus § 3a Abs.1 Satz 2 Nr. …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main habe mit Beschluss vom 16.03.2021 (5 L 623/21.F) die Zulässigkeit eines Antrags nach § 123 VwGO, in dem es um Verbote und Beschränkungen des Einzelhandels nach § 3a Abs. 1 der Hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung gegangen sei, ebenso begründet. - VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66
Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule
Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare, Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare, Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris). - OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17
Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ; …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508
Ein Anordnungsgrund setzt voraus, dass es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. SächsOVG, B.v. 22.9.2017 - 4 B 268/17 - juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 26 m.w.N.).
- VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21
Corona; Bundesnotbremse; Wettannahmestelle
100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren ggf. einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (BVerfG, Beschluss vom 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91- sowie Nichtannahmebeschluss vom 31.03.2020 - 1 BvR 712/20 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2017 - OVG 3 S 84.17 - a.A. wohl VG Bayreuth, Beschluss vom 03.05.2021 - B 7 E 21.508 -, alle in Juris). - VG Bayreuth, 05.04.2022 - B 7 E 22.319
"Verkürzung" des Genesenenstatus durch § 2 Nr. 4 SchAusnahmV i.V.m. § 22a Abs. 2 …
Ist - wie augenscheinlich im vorliegenden Eilverfahren - die Verfassungsmäßigkeit der formellen Bundesnorm des § 22a Abs. 2 IfSG die eigentliche Hauptfrage, so wandelt sich die Feststellungklage zu einer als inzidenten Normenkontrolle kaschierten prinzipalen Normenkontrolle, über die die Verwaltungsgerichtsbarkeit wiederum nur im Rahmen des § 47 VwGO - und damit nicht gegen förmliche Bundesgesetze - zur Entscheidung berufen ist (vgl. VG Bayreuth, B.v. 3.5.2021 - B 7 E 21.508 - juris m.w.N.).